TC Weiss Blau Wittighausen e.V. Krensheimer Str. 3 97957 Wittighausen
- Aktuelles -
Begrüßung
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Einleitung

Willkommen auf der Web- Seite des Tennisclub Weiss Blau Wittighausen e.V.

Platzanlage des TC Weiss Blau Wittighausen e.V.

2 Sandplätze mit automatischer Bewässerung
Der TC Weiss- Blau Wittighausen ist im Januar 2024 45 Jahre alt geworden.
45 Jahre ist ein Anlass zu feiern und es lohnt sich, den Zeitgeist zu wecken, und auf diese Zeit zurück zu blicken
In diesen 45 Jahren ist von den Mitgliedern enorm viel geleistet und erreicht worden.

Im Amtsblatt vom 23. Dezember 1978 steht u.a. zu lesen:
„Tennis-Freizeitsport für Jung und Alt“

Tennis ist eine Sportart, die von Jugend an bis ins hohe Alter betrieben werden kann. Beabsichtigt ist, bei genügender Beteiligung und Interesse, einen Tennisverein zu gründen. Jedermann, auch das zarte Geschlecht, kann das inzwischen als Breitensport populär gewordene Tennisspiel betreiben.

Es ist daher beabsichtigt, am Freitag, 12. Januar 1979 um 20.00 Uhr im Nebenzimmer des Gasthauses „Zum Löwen“ im Ortsteil Unterwittighausen ein Informationsabend abzuhalten

Wir über uns.

Der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. ist Mitglied beim „Badischen Tennisverband“ und beim „Badischen Sportbund.“

Der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. hat ca. 80 Mitglieder

8-12 Jugendliche werden durch sach- und fachkundige Trainer wöchentlich im Sommer am Tennisplatz und im Winter in einer Tennishalle in die Kunst des Tennisspielens unterwiesen..

Der Saisonverlauf ist geprägt durch kontinuierliche Tätigkeiten im Vereinsleben.

A. Im Winterhalbjahr trainieren wir in der Tennishalle an unterschiedlichen Tagen:
· Die Jugendmannschaften unterschiedlicher Altersklassen
· Die Seniorenmannschaft
· Die Mannschaft Ü 60
· Die Freizeitspieler
· Treffen sich Mannschaft- und Freizeitspieler regelmäßig zum Gedankenaustausch
. Stammtischrunde
· Winterwanderungen

B. Im Sommer beginnen wir mit:
· Trainingslager der Spielerinnen / Spieler
· Eröffnungsturnier
· Medenspiele der aktuellen Mannschaften
· Tennisspielen der Freizeitspieler/innen
· Teilnahme an Kreismeisterschaften
· Sport und Schule
· Ferienprogramme der Schüler
· Clubmeisterschaften
· Vereinsinterne Turniere
· Fahrradtouren und Wanderungen
· Förderung des Vereinsgeistes
· Nehmen an Veranstaltungen befreundeter Vereine und Organisationen teil.

Mitgliedsbeiträge
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.10.2013
(Pflichtstunden sind als Nachweis im Arbeitsbuch einzutragen)

 
ArtNRTextEuro
T11Kinder, Jugend, Schüler, Studenten bis 27 Jahre15,00
T12Passives Mitglied25,00
T13Aktiver Erwachsener75,00
T14Familienbeitrag ( 1 Aktives-75,00, 1 Passives- 25,00 Mitglied )100,00
T15Ehepaare od. eheähnliche Gemeinschaften (Aktiv) ( Ehepaar 75,00 + 35,00)110,00
T16Familienbeitrag ( Aktiv) ( Ehepaar und 1 Kind 75,00 + 35,00 +15,00 )125,00
T17Familienbeitrag (Aktiv) ( Ehepaar und 2 Kinder 75,00 + 35,00 + 2 x 15,00 )140,00
T18Kein Beitrag, ( wird bei Ehegatten oder Eltern abgebucht.)0,00
T19Jugendlicher, Schüler Studenten und 5 Pflichtstunden ( 15,00 und 30,00 )45,00
T110Aktives Mitglied und 5 Pflichtstunden ( 75,00 + 30,00 )105,00
T211Aktives Ehepaar und 5 Pflichtstunden,(110,00 + 30,00 )140,00
T212Aktives Ehepaar und 10 Pflichtstunden(110,00 + 60,00170,00
T213Aktives Ehepaar, 2 Kinder und 5 Pflichtstunden ( 110,00 + 30,00 + 30,00 )170,00
T214Aktives Ehepaar, 2 Kinder, 10 Pflichtstunden ( 110,00 + 30,00 + 60,00 )200,00
T215Aktives Ehepaar 2 Kinder und 15 Pflichtstunden ( 110,00 + 30,00 + 90,00 )230,00
T216Pasives Ehepaar50,00
T217Aktives Mitglied, 2 Kinder und 5 Pflichtstunden ( 75,00 + 30,00 + 30,00 )135,00
T218Aktives Ehepaar,1 Kind und 10 Pflichtstunden (110,00 + 15,00 + 60,00 )185,00
T219Aktives Mitglied, 2 Kinder und 10 Pflichtstunden ( 75,00 + 30,00 + 60,00 )165,00
Agenda: Der Mitgliedsbeitrag für Ehepaare und eheähnliche Gemeinschften sind gleich!
T220Aktives Mitglied,
Partner Ehrenmitglied
35,00
Vereinsordnung:

1. Jedes Mitglied ab 18 Jahren hat jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Alternativ sind pro Arbeitsstunden 6,00 Euro zu zahlen. Dieser Beitrag wird jährlich, mit der nächsten Beitragszahlung eingezogen. Der Arbeitsnachweis ist im Arbeitsbuch einzutragen und gegenzeichnen zu lassen. Ausgeschlossen hiervon sind alle Organe der Vorstandschaft.
2. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.
3. Jedes Mitglied hat das Recht Gastspieler zum Tennisspielen einzuladen.
4. Die Gastspielkarte, die vor dem Tennisspielen einzulösen ist, beträgt 5,00 Euro pro Gastspieler und pro Stunde. Spieldauer pro Stunde beträgt 60 Minuten, inclusive Platzherrichtung.
5. Auf dem vorgesehenen Nachweis muss folgender Eintrag stehen:
Vereinsmitglied, Gastspieler, Datum, Uhrzeit.
Es wird empfohlen, dass das Tennisspielen mit Gastspieler vor 18.00 Uhr erfolgen soll.
6. Gastspieler können höchstens 5 Stunden pro Saison, als Gast, mit einem Mitglied auf dem TC-Gelände Tennis spielen. Andernfalls müssen Sie den TC Weiss Blau Wittighausen e.V. beitreten.
7. Sind Gastspieler Mitglied in einem Tennisverein, entfällt die Gebühr der Gastspielkarte.
8. Der Beitragsschlüssel "Ehepaare" gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften.
9. Die Aufnahmegebühren entfallen bis auf weiteres.

Platzordnung des TC Weiss Blau Wittighausen e.V.

1. Es darf nur mit Sportkleidung und Tennisschuhen auf den Plätzen Tennis gespielt werden.
2. Eine Tennisstunde beträgt 60 Minuten inklusive Platzpflege.
3. Der Tennisplatz ist nach verlassen des Spielfeldes abzuziehen und zu bewässern.
4. Bei trockenen Platzverhältnissen ist der Platz vor dem Spielbeginn ausreichend zu bewässern.
5. Von einem Vereinsmitglied kann auf der Magnettafel immer nur eine Stunde reserviert werden.
6. Nach dem Tennisspielen muss das Magnetschild aus dem Spielplan entfernt werden. Ausgenommen sind Spieler oder Spielgemeinschaften mit festen (vor der Saison festgelegten) Zeiten.
7. Wird eine Reservierung bis 10 Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn nicht genutzt, ist der Platz wieder frei.
8. Das Tennisheim darf mit Tennisschuhen nicht betreten werden.
9. Den Anweisungen des Platzwartes oder eines Vorstandmitgliedes zur Platzpflege und zur Bespielbarkeit der Plätze ist Folge zu leisten.

Datenschutz des TC Weiss Blau Wittighausen e.V.

Auf der Jahreshauptversammlung des TC Weiss Blau Wittighausen e.V. am 26.10.2018 haben die Mitglieder auf Vorschlag des Vorstandes die unten aufgeführten Bestimmungen des Datenschutzes beschlossen.

Der TC Weiss Blau Wittighausen e.V verarbeitet ganz oder teilweise automatisierte personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstige Personen, in einem Dateisystem gespeichert, so ist nach Art.2 Abs. 1 DS-GVO deren Anwendungsbereich eröffnet.

Begriffsbestimmungen:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Datum des Vereinsbeitritts, IBAN-Nummer, BIC-Nummer, sportliche Leistungen, Platzierung in einem Wettbewerb, Ehrungen, Funktionäre, Bild, Tonaufnahmen.

Verarbeitungsarten: Erheben, Erfassen, Ändern, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten, Abgleichen, Löschen sowie vernichten.

Dateisystem beim TC Weiss Blau Wittighausen e.V.:

  • Vereinsprogramm der Raiffeisenkassen, VAB 30-Y1055 S-VG-11206 M,

          Lizenz: TC Weiss Blau Wittighausen e.V.: Y 1055 S-0082, Passwort-geschützt:

  • Excel-Datei im „intel Pentium“ und
  • Intranet: InterConnect, Intelli Webs CMS, Passwortgeschützt;

Verantwortlicher: Administrator: Josef Wolpert, Sigismund Lahner Str. 27, 97957 Wittighausen, Tel: 09347 498, Handy: 0176 432 395 70

Raifeisenbank Bütthard- Gaukönigshofen, Raiffeisenstr. 8, 97244 Bütthard, Tel: 09366 18-0 E-Mail posteingang@raiba-buett-gauk.de

Verein muss Neumitglieder eine entsprechende datenschutzrechtliche Unterrichtung vornehmen. Dazu bedarf es ein Formular, auf das folgendes hingewiesen werden muss:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters
  • Zweck der Verarbeitung (bitte im Einzelfall aufzählen)
  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Berechtigte Interessen i.S.d.Art6 Abs.1lit) DS-GVO
  • Empfänger oder Kategorie von Empfängern (z.B. Weitergabe personenbezogener Daten an eine Versicherung, an den Dachverband, an alle Vereinsmitglieder im Internet)
  • Speicherdauer der personenbezogenen Daten
  • Belehrung über Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung)
  • Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht der Einwilligung
  • Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Schriftliche Regelung zum Datenschutz:

Den Verein trifft die Pflicht, die Grundzüge der Datenerhebung,-verarbeitung und -nutzung schriftlich festzulegen. Entsprechende Datenschutzregelungen sind in der Vereinssatzung aufgenommen und in einer gesonderten Regelung niedergelegt worden.

Es wird sichergestellt, sich beim Aufbau der Datenschutzregelung am Weg der Daten von der Erhebung über die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung (insbesondere Übermittlung) bis zu ihrer Sperrung und Löschung zu orientieren. Dabei ist jeweils konkret festgelegt, welche Daten (z.B. Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) welcher Person (z.B. Vereinsmitglieder, Teilnehmer an Veranstaltungen oder Lehrgängen Besucher von Veranstaltungen) für welche Zwecke verwendet werden, ggf. auch ob Vordrucke und Formulare zum Einsatz kommen.

Der Verein hat schriftlich festgelegt, welche Daten beim Vereinseintritt für die Verfolgung des Vereinsziels und für die Mitgliederbetreuung und-verwaltung notwendigerweise erhoben werden.

Der Verein hat festgelegt, welcher Funktionsträger (z.Z. 5 Funktionsträger) zu welchen Daten Zugang hat und zu welchem Zweck er Daten von Mitgliedern und Dritten verarbeiten und nutzen darf. Ferner ist geregelt, welche Daten zu welchem Zweck im Wege der Auftragsdatenverarbeitung verarbeitet werden. (Siehe hierzu Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verzeichnis von Abläufen der Mitgliederverwaltung.)

Der Kreis der Zugriffsberechtigen muss genau beschrieben sein.

Welche Daten am „Schwarzen Brett“ oder Vereinsnachrichten (E-Mail) Intranet oder Internet offenbart werden dürfen. Dieser Datenschutz ist am 26.10.2018 von einer Mitgliederversammlung beschlossen worden.

Einwilligung

Einwilligungserklärung des Mitgliedes ist freiwillig. Das Formular hat folgende Passagen:

  • Das Vereinsmitglied erteilt seine Einwilligung freiwillig und kann sie jederzeit widerrufen. Das Mitglied kann den Umfang der zu veröffentlichen Daten von vornherein beschränken.
  • Bei Minderjährigen erfolgt die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Dem Mitglied muss die Tragweite seiner Erklärung bewusst sein. Das ist nur der Fall, wenn es weiß, welche seiner Daten in das Internet eingestellt werden sollen.

Folgende Daten werden erhoben: Allgemeine Daten wie Vor- und Zuname, Fotographien, Leistungsergebnisse, Lizenzen, Mannschaftsgruppen u.ä., Spezielle Daten von Funktionsträgern, Anschrift, Telefonnummer, Handy-Nummer, Faxnummer E-Mail-Adressen.

Erhebung von Daten der Vereinsmitglieder.

Der Verein erhebt aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO beim Vereinsbeitritt und während der Vereinsmitgliedschaft nur solche Daten von Mitgliedern, die für die Begründung und Durchführung des zwischen Mitglied und Verein durch den Beitritt zustande kommenden rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses erforderlich sind. Damit dürfen alle Daten erhoben werden, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder (wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Geschlecht, Telefon-Nummer, Handy Nummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer) notwendig sind. Dabei erhält das Mitglied eine Mitgliedsnummer = Mandats-Nummer.

Das Mitglied ist für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich. (Umzug, Telefon, Bankverbindung)

Sicherheit personenbezogener Daten.

Mitgliedsdaten werden im vereinseigenen Computersystem per Exceldatei und im Vereinsprogramm der Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eG und Intranet abgespeichert, (Siehe oben). Es ist sichergestellt, dass die im Computersystem abgelegten Mitgliedsdaten von Unbefugten nicht genutzt werden können. Die Einrichtung von Passwort geschützten Nutzer-Account und eines Firewall-System sowie die Verschlüsselung der Mitgliederdaten ist gewährleistet. Als Datensicherung dient zusätzlich ein USP-Stick. Zwischen der Raiffeisenbank Bütthard- Gaukönigshofen und den TC Weiss Blau Wittighausen e.V besteht vertraglich ein Datenschutzhinweis. Befugt ist z. Z. ausschließlich der Kassenwart.

Mitgliedsbeiträge wird per SEPA-Lastschrift jährlich zum 03. April eingezogen. Sollte der 03. April auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, so erfolgt der Bankeinzug am darauffolgenden Werktag.

Der Erste Vorstand und der Kassenwart prüfen vorher, ob vom Vereinsmitglied erforderlichen Arbeitsstunden geleistet wurden. (Arbeitsstunden sind im Arbeitsbuch ersichtlich. Dies ist im Vereinsheim aufbewahrt. Nicht geleistete Arbeitsstunden vom Vorjahr werden ebenso am 03. April per SEPA Lastschrift eingezogen.

Datenverarbeitung im Auftrag.

Der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. bedient sich zur Finanzierungs- und Adressenverwaltung die Software „Vereinsverwaltung“ der Raiffeisenbank Bütthard- Gaukönigshofen eG. Diese werden als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Vereins tätig.

Im Falle der Datenverarbeitung im Auftrag ist zu beachten, dass der Verein nur Auftragsverarbeiter einsetzen darf, die eine hinreichende Garantie für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung gewährleistet ist vgl. Art 28 Abs. 1 DS-GVO). Der Nachweis für diese Qualifikation kann über entsprechende Zertifizierung gemäß Art. 42 DS-GVO und anerkannte Verhaltenskodizes nach Art. 40 DS-GVO geführt werden (Art.28 Abs. 5 DS-GVO). Die Auftragsverarbeitung darf nur auf der Grundlage eines bindenden Vertrages erfolgen. Im Einzelnen ist festgelegt:

  • Gegenstand und Dauer der Auftragsdatenvereinbarung
  • Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung
  • Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
  • Kategorie der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen
  • Pflichten und Rechte der Verantwortlichen
  • Umfang der Weisungen, die zu dokumentieren sind
  • Verpflichtung des vom Auftragsverarbeiter eingesetzten Personals auf das Datenergebnis
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Zulässige Unterauftragsverhältnisse
  • Unterstützung der Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung der in Kapital III der DS-GVO vorgeschriebenen Rechte der betroffenen Personen
  • Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei den in Art. 32 ff. DS-GVO festgeschriebenen Verpflichtungen, insbesondere bei der Meldepflicht von Datenschutzverstößen
  • Abwicklung nach Beendigung der Auftragsverarbeitung
  • Kontrollrechte des Auftragsgebers

Gemäß Art. 28 Abs 9 DS-GVO muss der Vertrag schriftlich oder in einem elektronischen Format, also nicht mehr – wie bisher- mit qualifizierter elektronischer Signatur, abgefasst sein. Der Vertrag mit der Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eG liegt schriftlich vor und beinhaltet die Kriterien.

Nutzung von Mitgliederdaten.

Innerhalb des Vereins sind die Aufgaben in der Regel abgegrenzt und bestimmten Funktionsträgern zugewiesen. Für den Umgang mit Mitgliederdaten gilt, dass jeder Funktionsträger nur die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitgliederdaten kennen, verarbeiten oder nutzen darf.

Folgende Vereinsfunktionäre sind den Aufgaben entsprechend berechtigt Mitgliederlisten anzufordern:

  1. 1. Vorstand, alle zur Verfügung stehende Listen
  2. 2. Vorstand, alle zur Verfügung stehende Listen
  3. Kassier und Administrator, alle zur Verfügung stehende Listen
  4. Jugendwart, Listen mit Anschrift, Telefon und E-Mail-Adressen
  5. Schriftführer, Listen mit Anschrift, Telefon und E-Mail-Adressen
  6. Sportwart, Listen mit Anschrift, Telefon und E-Mail-Adressen

Nutzung von Daten Dritter.

Daten Dritter, etwa von Lieferanten, Besuchern oder Aushilfsspielern anderer Vereine, dürfen gespeichert und genutzt werden, wenn dies für die Begründung oder Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses (Vertrag) mit diesen Personen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) oder der Verein ein berechtigtes Interesse daran hat und nicht erkennbar ist, dass schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen.

Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein, insbesondere Übermittlung an Dritte.

Zur Datenübermittlung gehört jede Art von Veröffentlichung personenbezogener Angaben, z.B. in der Tageszeitung, Amtsblatt der Gemeinde oder im Internet. Nach Art.6 Abs.1 lit.b) DS-GVO können die Daten von Mitgliedern weitergegeben werden, wenn dies zur Erreichung des Vereinszwecks, insbesondere zur Verwaltung und Betreuung der Mitgliedererforderlich ist. Darüber hinaus darf der Verein die Daten seiner Mitglieder und anderer Personen auch zu einem anderen Zweck als zu dem, zu dem sie erhoben worden sind, übermitteln, wenn der Verein oder der Empfänger daran ein berechtigtes Interesse hat und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Datenübermittlung an Vereinsmitglieder.

Bei den Vereinsmitgliedern handelt es sich im Verhältnis zum Verein um Dritte. Vereinsmitglieder dürfen also nicht einfach auf die Daten anderen Mitgliedern Zugriff nehmen, es sei, dass an sie Mitgliederlisten ausgegeben werden, sei es, dass die Personalien aller Mitglieder im Vereinsheim oder an einer anderen Stelle ausgehängt oder so in das Internet eingestellt werden, dass andere Mitglieder die Daten unter Verwendung eines Passwortes abrufen können. Vielmehr müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeiten einer Übereinstimmung vorliegen.

Mitteilungen in Aushängen und Vereinspublikationen.

Beim TC Weiss Blau Wittighausen e.V. werden u.a. personenbezogene Informationen an einem „Schwarzen Brett“ oder in Vereinsblättern bekannt gegeben werden.

Obwohl sich das „Schwarze Brett“ meist auf dem Vereinsgelände befindet und das „Vereinsnachrichtenblatt“ in erster Linie für Vereinsmitglieder bestimmt ist, handelt es sich hier um Übermittlung dieser Angaben an einen nicht überschaubaren Kreis von Adressanten, die davon Kenntnis nehmen können, weil nie ausgeschlossen werden kann, dass auch Fremde die Anschlagtafeln auf dem Vereinsgelände oder das Mitteilungsblatt lesen. Personenbezogene Daten werden dabei nach Art.6 Abs. 1lit. b) und lit. f) DS-GVO nur offenbart, wenn es für die Erreichung des Vereinszwecks unbedingt erforderlich ist – was etwa bei Mannschaftsaufstellungen oder Spielergebnisse angenommen werden kann – oder wenn der Verein oder die Personen, die davon Kenntnis nehmen können, ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung haben und Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Letzteres ist stets bei Mitteilungen mit ehrenrührigem Inhalt der Fall, etwa bei Hausverboten, Vereinsstrafgen und Spielersperren.

Persönliche Nachrichten mit einem Bezug zum Verein wie Eintritte, Austritte, Spenden, Geburtstage und Jubiläen können veröffentlicht werden, wenn dem Verein keine schutzwürdigen Belange des Betroffenen bekannt sind, die dem entgegenstehen.

Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich eines Vereinsmitglieds (z.B. Eheschließung, Geburt von Kindern, Abschluss von Schul- und Berufsausbildungen) werden nur veröffentlich, wenn das Mitglied ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.

Spender und Sponsoren außerhalb des Vereins werden nur mit ihrem Einverständnis öffentlich bekannt gegeben, da ihr Interesse an vertraulicher Behandlung grundsätzlich überwiegt.

Die „dienstlichen“ Erreichbarkeitsdaten von Funktionsträgern des Vereins, insbesondere der Vorstände, werden in der Regel in der genannten Form bekannt gegeben. Dagegen werden Mitgliederlisten für gewöhnlich nur am „Schwarzen Brett“ ausgehängt oder im Vereinsheim veröffentlicht, wenn die Betroffenen insoweit eingewilligt haben.

Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine.

Dachverbände (BSB, BTV), bei denen der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. Mitglied ist, sind im Verhältnis zu seinen Mitgliedern datenschutzrechtlich Dritte. Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder werden an andere Vereine im Rahmen der Erforderlichkeit nur übermittelt, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des übermittelnden Vereins oder um die Ziele des anderen Vereins zu verwirklichen, etwa bei der überregionalen Organisation eines Turniers und insofern keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Die Möglichkeit im Vereinsverwaltungsprogramm erfassen von Mitgliederdaten an die Dachverbände wird gebrauch gemacht. Dabei werden Anzahl der Mitglieder in Jahrgänge, Alter nach Geschlecht erfasst. Ebenso werden die Adressdaten mit Telefon-Nummer, Handy-Nummer und E-Mail-Adresse der Funktionsträger des Vereins übermittelt.

Veröffentlichungen im Internet.

Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich der Betroffene nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So werden die Funktionsträger eines Vereins auch ohne aus-drückliche Einwilligung mit ihrer „dienstlichen“ Erreichbarkeit in dem Internet auf der Homepage des Vereins gestellt. Die private Adresse des Funktionsträgers wird allerdings nur mit seinem Einverständnis veröffentlicht.

Beim TC Weiss Blau Wittighausen e.V. sind alle Funktionsträger mit Einzelbild, Name und Telefonnummer aufgeführt.

Informationen über Vereinsmitglieder (z.B. Spielerergebnisse und persönliche Leistungen, Mannschaftsaufstellungen, Ranglisten, Torschützen usw.) oder Dritte (z.B. Spielerergebnisse externer Teilnehmer an einem Wettkampf) werden ausnahmsweise auch ohne Einwilligung kurzzeitig ins Internet eingestellt werden, wenn die Betroffenen darüber informiert sind und keine schutzwürdigen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Veröffentlichung im Einzelfall überwiegen.

Die in Ranglisten enthaltenen Daten sind zwar nicht allgemein zugänglich, stammen jedoch aus allgemein zugänglichen Quellen und stellen nur eine Zusammenfassung und Auswertung dieser Daten dar.

Um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Grenzen zu halten, werden bei derartigen Veröffentlichungen jedoch allenfalls Nachname, Vorname, Vereinszugehörigkeit und eventuell in begründeten Ausnahmefällen der Geburtsjahrgang aufgeführt werden. Bei einer Veröffentlichung eines Fotos, des vollen Geburtsdatums (Tag, Monat und Jahr), sie wäre daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen zulässig. Im Übrigen wird – wie oben aufgeführt – sichergestellt, dass die Daten nach angemessener Zeit gelöscht werden.

Personenbezogene Auskünfte an die Presse und sonstige Massenmedien.

Veröffentlichungen in Verbandszeitschriften und in sonstigen allgemeinen zugänglichen Publikationen erfolgen genauso wie Pressemitteilungen und-auskünfte nur in personenbezogener Form, wenn es sich um ein Ereignis von öffentlichem Interesse handelt. Dabei wird darauf geachtet, dass die schutz-würdigen Belange der betroffenen Vereinsmitglieder gewahrt werden. Ausschlaggebend ist, ob die Veranstaltung, über die berichtet werden soll, öffentlich ist oder war, was der Betroffene gegenüber der Presse selbst erklärt hat und was die Presse ihrerseits in Erfahrung bringen konnte.

Recht auf Löschung und Einschränkung personenbezogener Daten.

Das Recht auf Löschung richtet sich nach art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Danach werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht, sofern sie die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt, die personenbezogenen Daten unregelmäßig verarbeitet wurden oder wenn die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Mit Eingang der schriftlichen rechtmäßigen Kündigung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten im Vereinsverwaltungsprogramm unmittelbar, spätestens zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres gelöscht. Das Vereinsmitglied bekommt Nachricht, dass das Kündigungsschreiben eingegangen ist und die personenbezogenen Daten gelöscht, aus der Mitgliederliste gestrichen und im darauffolgenden Jahr keine Mitgliedbeträge eingezogen werden.

Beim Tod eines Mitgliedes werden die Daten sofort gelöscht und darüber die Hinterbliebenen in Kenntnis gesetzt.

Mit Erreichen des festgelegten Zeitpunkts erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung, sofern die betroffene Person sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und eine Einschränkung verlangt (Art. 18 Abs.1 lit c) DS-GVO). Ansonsten werden sie mit Zweckerreichung gelöscht. Die Länge der Einschränkung der Verarbeitung orientiert sich grundsätzlich daran, wie lange mit Rückfragen des Betroffenen, mit Gerichtsverfahren oder mit sonstigen Vorgängen zu rechnen ist, die die Kenntnis des Datums noch erforderlich machen.

Beim Ausscheiden oder Wechsel von Funktionsträgern ist sichergestellt, dass sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgerecht gelöscht oder an den Nachfolger oder einen anderen Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien mit Mitgliederdaten beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. hat z.Z. fünf Funktionsträger, die mit personenbezogene Mitgliederdaten in Berührung kommen. Sollte sich hierbei etwas ändern, so tritt Nachfolgemdes in Kraft.

Der Verein hat einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn dessen Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, des Umfangs oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Person erforderlich macht, oder die Kerntätigkeit in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß art. 9 DS-GVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DS-GVO besteht.

Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt.

Schwarzes Brett:

Das Schwarze Brett ist im Vereinsheim und für jedermann einlesbar.

Folgende Artikel werden am Schwarzen Brett ausgehängt:

Informationen zur Platzbelegung, Platzpflege, Ehrungen und Ereignisse von Mitgliedern wie Hochzeiten, Danksagung von Hochzeiten, Zeitungsartikel über den Verein und seinen Mitgliedern, Ereignisse im Dorfleben, Einladungen an den Verein befreundeter und fremder Vereine, Spielergebnisse, Mannschaftsaufstellungen, Urlaubslisten für Mannschaftsspieler der Medenspiele,

Amtsblatt der Gemeinde Wittighausen

Einladungen zur Mitgliederversammlung, Einladungen zu Vorstandssitzungen, Berichte von öffentlichen Interessen, Berichte von Vorstandswahlen, Mannschaftsberichte und Ergebnisse von Medenspielen, Einladungen technischer und kultureller Veranstaltungen.

Excel-Datei

  • In einer Excel-Datei sind die Ein- und Ausgaben nach Kontoauszügen der Raiffeisenbank Bütthard- Gaukönigshofen eG und Sparkasse Tauberfranken mit Buchungsbelege in Soll und Haben aufgelistet.
  • Die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Aufstellung über die Ein- und Ausgaben wichtiger Kassenposten,
  • Mitgliederveränderung im Verein,
  • Einnahmen im Clubheim
  • Tätigkeiten des Kassiers und Administrator
  • Aufstellung des Getränkelieferanten
  • Fahrten mit privat-PKW zu den Medenspielen und Fachtagungen
  • Rechnungen und Teilnehmerlisten der Vereinstennisschule Tauberfranken
  • Monatliche Abrechnung Eigenanteil Tennisjugend
  • Speicherung Vereins- Korrespondenz
  • Speicherung Schriftverkehr mit BSB und BTV
  • Kooperation Schule und Verein
  • Übungsleiterpauschale

E-Mail

  • Info an Jugendliche im Verein
  • an Mitglieder
  • an Vorstandsfunktionäre
  • an Medenspieler
  • an diverse Vereinsmitglieder
  • an Verbandsfunktionäre (BSB/BTV)

Arbeitsverhältnis: Reinigungskraft Clubheim

Vom April bis einschließlich Oktober beschäftig der TC Weiss Blau Wittighausen e.V. eine geringfügig Beschäftigte/en zum Reinigen des Clubheims.

Sie dokumentiert die Arbeitszeit, die vom Kassier am Monatsende kontrolliert wird.

Die Mitarbeiterverwaltung obliegt dem Steuerbüro Lesch, Lauf-Wagenblast, Partnerschaft mbB in 97947 Grünsfeld, Tel: 09346 929 930

Die monatlichen Gehaltsunterlagen (Gehaltsabrechnung, Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, das Lohnjournal, sowie das DÜ-Protokoll des Beitragsnachweises an die Knappschaftskasse und Berufsgenossenschaft) werden dem Kassier zugesandt.

Die Gehaltsabrechnung wird der geringfügig Beschäftigte/en zugeschickt und das Gehalt wird monatlich überwiesen.

Personenbezogene Daten werden sowohl beim Steuerbüro hinterlegt, wie in einem eigenen Ordner beim Kassier.

Folgende Daten werden verwaltet und gespeichert:

  • Vor- und Zuname,
  • Straße Hausnummer
  • PLZ, Wohnort
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • IBAN- Nummer
  • BIC- Nummer
  • Steueridentifikations- Nummer
  • Rentenversicherungs- Nummer
  • Unfallversicherungs- Nummer
  • Telefon
  • E-Mail-Adresse

 

  •  


Einwilligungserklärung

Der Vereinsvorstand weist darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:

  • die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
  • die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Entscheidung jederzeit widerrufen.

Erklärung

„Ich bestätige das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben und willige ein, dass der Verein

TC Weiss Blau Wittighausen e.V.

folgende Daten zu meiner Person:

Allgemeine Daten                                                        Spezielle Daten und Funktionsträgern

Vorname

Anschrift

Zuname

Telefonnummer

Fotografien

Faxnummer

Sonstige Daten

(z.B. Leistungsergebnisse, Mannschaftsgruppen, Übungsleiter, Lizenzen, Berichte usw.)

E-Mail-Adresse

 

 

 

 

 

wie angegeben in folgender Internetseite des Vereins

http://www.tc-weiss-blau-wittighausen.de

veröffentlichen darf.“

Ort und Datum:                                                           Unterschrift:

 

…………………………..                                 ………………………………………………………

                                                                                                           (bei minderjährigen

                                                                                                           Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)


Aufnahmeantrag

Hiermit beantrage ich,

Name, Vorname ...…………………………………………………….

Geburtsdatum..………………………………………………………...

PLZ/Wohnort..………………………………………………………….

Straße/HsNr.  ………………………………………………………….

Telefon        …………………………………………………………….

E- Mail         …………………………………………………………….

die Aufnahme in den Tennisclub Weiss Blau Wittighausen e.V. ab dem

Jahresbeiträge (Zutreffendes bitte ankreuzen)

  • Erwachsene aktive Mitglieder                               75,00€
  • Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder        25,00€
  • Familienbeitrag aktiv u. passiv                             100,00€
  • Ehe od. eheähnliche Partnerschaft aktiv                 110,00€
  • Kinder, Jugend, Schüler, Studenten                       15,00€

(Siehe hierzu Beitragschlüssel, Mitgliederbeschluss vom 25.10.2013)

Arbeitsstunden ab 18 Jahre 5 Stunden jährlich, ersatzweise 6,00 Euro pro Stunde.

Die gültige Satzung und die Aufnahmebedingungen sind mir bekannt und werden von mir anerkannt. Eine Kündigung ist zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von 6 Wochen dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Datenschutzrichtlinien des Vereins habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich stimme zu, dass der Verein mein Name, mein Foto in Printmedien und/oder auf der vereinseigenen Internetseite veröffentlicht werden darf.

 

Ort, Datum, Unterschrift

 

Bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters


SEPA- Lastschriftmandat

 

Gläubiger- Identifikationsnummer DE 40 ZZZ 00000 469 117

Mandatsreferenz = (Mitgliedsnummer, wird separat mitgeteilt)

Ich ermächtige den TC Weiss Blau Wittighausen e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem TC Weiss Blau Wittighausen e.V. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinen, Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Eine Änderung meiner Bankverbindungen werde ich dem Verein rechtzeitig mitteilen. Die im Falle einer Nichteinlösung anfallenden Gebühren werden von mir übernommen.

Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung

Vorname und Nachname

(der/die Kontoinhabende)

Straße HsNr.

PLZ und Ort   

IBAN

__  __   __ __   __ __ __ __   __ __ __ __   __ __ __ __   __ __ __ __  __ __

BIC

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Ort                                                                                                                Datum

 

Unterschrift